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BFH  - I R 76/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 191 Abs 1 S 1 Alt 1, EStG § 39b Abs 6, EStG § 42d Abs 1 Nr 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst c, GmbHG § 35, GmbHG § 38 Abs 1, DBA Polen Art 3 Abs 2, DBA Polen Art 15, DBA Polen Art 16 Abs 1, DBA Polen Art 16 Abs 2

Rechtsfrage

Haftung des Arbeitgebers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer - GmbH-Geschäftsführerin als bevollmächtigte Vertreterin i.S. des Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen - Besteuerungsrecht bei Abfindungszahlungen

1. Ist die Geschäftsführerin einer deutschen GmbH als bevollmächtigte Vertreterin i. S. des Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen anzusehen?

2. Richtet sich die Besteuerung der nach der Freistellung bezogenen Vergütung nach Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen? - Endet der erforderliche Zusammenhang nach Art. 16 DBA-Polen mit dem Ende der gesellschaftsrechtlichen Stellung als Geschäftsführerin durch Freistellung oder Löschung im Handelsregister? - Stellt die Freistellung lediglich eine interne Maßnahme dar, die die Stellung als Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt?

3. Richtet sich auch die Besteuerung der Abfindungszahlungen nach Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen?

Abfindung; Arbeitgeber; Besteuerungsrecht; Doppelbesteuerung; Geschäftsführer; Haftung; Lohnsteuer

Fundstelle(n):
YAAAG-81361

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