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StuB 8/2018 S. 300

Beginn der Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AO in einem ersten Änderungsbescheid und Erlass eines erneuten Änderungsbescheids

(1) Die zur Grundlage einer Steuerfestsetzung oder gesonderten Gewinnfeststellung gewordene Korrektur des Wertansatzes für ein Wirtschaftsgut, das Teil des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahres ist, ist gem. rkr. NWB GAAAF-81545 (BFH-Az.: IV B 46/16; EFG 2016 S. 1673) ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO für die Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung eines Folgejahres, bei der sich der Wertansatz gewinnerhöhend oder -mindernd auswirkt. Maßgebender Zeitpunkt für den Beginn der Festsetzungsfrist infolge des rückwirkenden Ereignisses gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist der Erlass des Veranlagungsbescheids, in dem die Korrektur des Betriebsvermögens erstmalig endgültig berücksichtigt wurde. (2) Hat eine Betriebsprüfung zu geänderten Bilanzansätzen für ...