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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 18 | Anlage EÜR: Standardisierte Gewinnermittlung ist ab 2017 für alle Vier-Drei-Rechner Pflicht

Einige Neuerungen sind bei der Anlage EÜR zu beachten. Diese kann für 2017 nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Betragen die Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € im Jahr, akzeptierte das Finanzamt nicht mehr eine formlose Gewinnermittlung. Die standardisierte Anlage EÜR ist ab 2017 für alle Vier-Drei-Rechner Pflicht. Geändert hat sich ab 2017 auch die Vorgehensweise bei der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen.

Wir informieren Sie nun über interessante Neuerungen, die insbesondere bei den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zu beachten sind. Wir beginnen mit der Anlage EÜR:

Bei der Ermittlung des Gewinns durch eine Einnahmenüberschussrechnung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2017: Die Anlage EÜR kann nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Es wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benötigt. Es entfällt der zusätzliche Versand der Steuererklärung in Papierform an das Finanzamt.

Bis 2016 akzeptierte das Finanzamt eine formlose Gewinnermittlung, wenn die Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € im Jahr betrugen. Diese Nichtbeanstandungsgrenze ist weggefalle...