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Track 17 | Bilanzierung: Neue Regeln bei Gebäuden auf dem Grundstück des Ehegatten beachten
Bei Gebäuden des Unternehmers auf dem Grundstück seines Ehegatten sollte an die neue BFH-Rechtsprechung gedacht werden. Ist der Unternehmer nämlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes, darf er kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden aktivieren, sondern nur einen sog. Aufwandsverteilungsposten, wenn er die Herstellungskosten getragen hat. Bedeutung hat dies insbesondere für die Abschreibung, die nur i.H. von 2 % jährlich beansprucht werden darf.
Bevor wir zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit kommen, möchten wir noch die Bilanzierung von Herstellungskosten für Gebäude auf fremdem Grund und Boden thematisieren.
Insbesondere bei Gebäuden eines Unternehmers auf dem Grundstück seines Ehegatten sollten Sie an die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs denken. Ist der Unternehmer nämlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes, darf er kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden mehr aktivieren. Er darf dann nur einen Aufwandsverteilungsposten ansetzen. Vorausgesetzt, er hat die Herstellungskosten getragen. Bedeutung hat dies insbesondere für die Abschreibung, die nur i. H. von 2 % jährlich und eben nicht i. H. von 3 % in Ans...