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Track 09 | Altbausanierung: Steuerbegünstigung nach § 7h EStG bei nachträglich aufgesetzter Penthouse-Wohnung
Aufwendungen für eine Eigentumswohnung, mit der neuer Wohnraum geschaffen wurde (im Streitfall wurde eine Penthouse-Wohnung nachträglich auf die Altbausubstanz aufgesetzt), können nach § 7h EStG begünstigt sein, wenn und soweit sie sich auf den Altbaubestand beziehen. Die Bescheinigung der zuständigen Behörde ist insoweit bindend. Es ist laut BFH unerheblich, ob und mit welchem Anteil die begünstigten Aufwendungen das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betreffen.
Der Bundesfinanzhof hat eine erfreuliche Entscheidung getroffen – zur erhöhten Abschreibung nach § 7h EStG bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
Nach dieser Vorschrift können Vermieter im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen absetzen. Anschließend dann in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 %. Nicht begünstigt ist die Schaffung von neuem Wohnraum.
Im Streitfall war eine Eigentumswohnung nachträglich auf die Altbausubstanz aufgesetzt worden. Die zuständige Behörde hatte bescheinigt: Ein Teil der Kosten für die Penthouse-Wohnung entfällt auf die...