Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IDW EPS 840 n. F. verabschiedet
Nach Meldung des IDW vom (abrufbar unter http://go.nwb.de/2o4fw) wurde der Entwurf einer Neufassung des IDW PS 840 „Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i. S. des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)“ (IDW EPS 840 n. F.) verabschiedet. Im Neuentwurf sind u. a. Anpassungen an Änderungen der FinVermV und der Allgemeinen Muster-Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34f GewO, Klarstellungen zu einigen Prüfungshandlungen aufgrund von Praxiserfahrungen sowie Ergänzungen für die optionale Durchführung „anderer Prüfungshandlungen“ berücksichtigt.
Der Neuentwurf ist auf der Homepage des IDW abrufbar unter http://go.nwb.de/010kq und wurde in IDW Life 4/2018 veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum abgegeben werden.