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Präventive Berufsaufsicht, Abschlussdurchsicht 2018 der WPK
Nach ihrer Meldung vom (abrufbar unter http://go.nwb.de/09wj1) wird die WPK den Fokus bei der Abschlussdurchsicht im Jahr 2018 besonders auf die Anwendung der durch das BilRUG neu eingeführten oder geänderten Regelungen zur Rechnungslegung und zum Bestätigungsvermerk richten.
Bezogen auf die Rechnungslegung liegen die Schwerpunkte der präventiven Berufsaufsicht demnach auf
der Beachtung der Restlaufzeitvermerke für Verbindlichkeiten,
der Neudefinition der Umsatzerlöse und des Wegfalls der außerordentlichen Posten,
der Angaben zu Registerinformationen des bilanzierenden Unternehmens sowie
beim Anhang auf der Beachtung der Reihenfolge der Erläuterungen und der Angaben im Anlagespiegel, zu Haftungsverhältnissen, zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen, zu Geschäfts- oder Firmenwerten...