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BFuP Nr. 2 vom Seite 136

Die asymmetrische Besteuerung privater Immobilieninvestitionen – Eine rechtsdogmatische und ökonomische Analyse

StB Dr. Sebastian Mirbach, VBR – Dr. Paffen, Schreiber und Partner, Aachen und Ref. iur. Julian M. Egelhof, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Die Besteuerung privater Immobilieninvestitionen ist de lege lata nicht symmetrisch. Entgegen der bei den Überschusseinkünften grundsätzlich fortgeltenden Quellentheorie ordnet § 23 EStG innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erwerb die steuerliche Erfassung von Gewinnen aus der Veräußerung fremdvermieteter Immobilien an. Gleichzeitig können Erwerbsaufwendungen nicht sofort zum Abzug gebracht werden, sondern unterliegen – soweit sie auf das Gebäude entfallen – über einen Zeitraum von i. d. R. 50 Jahren der Absetzung für Abnutzung (AfA). Diese Konfusion zweier systemtragender Grundkonzeptionen des Ertragsteuerrechts (Reinvermögenszugangstheorie vs. Quellentheorie) führt zu Friktionen, da stille Reserven aus steuerwirksamen Reinvestitionen in die Vermögenssubstanz und/oder einer AfA, die eine höhere als die tatsächliche Wertminderung abbildet, außerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG nicht mehr durch einen entsprechend höheren Veräußerungsgewinn aufgewogen werden. Dadurch wird es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, steuerbare V+V-Einkünfte in nicht steuerbare private Veräußerungsgewinne umzuqualifizieren. De lege ferenda scheint eine konsequente Rückkehr zur Quellentheorie geboten.

1 Systematischer Stan...