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VO (EU) 2015/2120 Artikel 9

Artikel 9 Überprüfung

Die Kommission überprüft bis zum die Artikel 3, 4, 5 und 6 dieser Verordnung und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht darüber, dem erforderlichenfalls geeignete Vorschläge zur Änderung dieser Verordnung beigefügt werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAG-81160

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