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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 6 U 85/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch im Rahmen der Versicherung für Wegeunfälle fällt jugendspezifisches Verhalten von Schülern bei der Zurücklegung des Schulweges unter den gesetzlichen Schutz.

2. Darunter fällt es, wenn ein 14-jähriger Schüler mit dem Fahrrad für die Fahrt nach Hause eine zwar vom unmittelbaren Weg abweichende Strecke zur teilweise gemeinsamen Fahrt mit einem Mitschüler wählt, diese jedoch ebenso sicher wie jener ist und zu ihm in einem angemessenen räumlichen und zeitlichen Verhältnis steht.

Fundstelle(n):
LAAAG-80927

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