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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 1 K 168/17

Gesetze: FGO § 41, UStG § 27b, AO § 196

Finanzgerichtsordnung, Abgabenordnung: Übergang von USt-Nachschau zu USt-Sonderprüfung

Leitsatz

1. Es besteht ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchführung einer USt-Sonderprüfung, wenn aus dieser Feststellung ein strafrechtliches Verwertungsverbot in einem bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren folgen kann und eine Klärung nicht über eine Anfechtung einer Prüfungsordnung bzw. einer Mitteilung des Übergangs zu einer Außenprüfung möglich ist.

2. Die Durchführung einer USt-Sonderprüfung ohne Prüfungsanordnung gem. § 196 AO oder Mitteilung eines Übergangs zu einer Außenprüfung gem. § 27b Abs. 3 UStG ist rechtswidrig.

3. Zu nicht nachvollziehbaren Gründen für einen Übergang zu einer Außenprüfung gem. § 27b Abs. 3 UStG.

Fundstelle(n):
PStR 2018 S. 85 Nr. 4
CAAAG-80810

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