Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden
der Gesellschaft
Leitsatz
Duldet
der nominelle Geschäftsführer einer GmbH die Tätigkeit einer anderen
Person für die Gesellschaft in steuerlichen sowie buchhalterischen
Angelegenheiten gleich einem faktischen Geschäftsführer, begeht
er eine grob fahrlässige Pflichtverletzung, wenn er nicht durch
geeignete Aufsichtsmaßnahmen und Festlegung organisatorischer Abläufe sichergestellt
hat, dass der faktische Geschäftsführer die steuerlichen Verpflichtungen
der Gesellschaft ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2018 S. 231 Nr. 7 VAAAG-80808
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.