Das neue Datenschutzrecht in der Steuerberaterkanzlei: Praxisleitfaden zur Umsetzung der DS-GVO
1. Aufl. 2018
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G. Fazit: Aktives Handeln notwendig
Jeder Steuerberater muss sich mit dem Datenschutz befassen. Hierbei ist zunächst entscheidend, personenbezogene Daten in der Steuerberaterpraxis, wie bspw. Geburtsdatum, Mailadresse und Steuernummer des Mandanten, identifizieren zu können. Diese Daten betreffend ist die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch Einwilligung, Vertrag, Gesetz und berechtigtes Interesse zu gewährleisten.
Es gilt, die notwendigen personellen und organisatorischen Einrichtungen (Datenschutzbeauftragter, Dokumentation, Technik) in der Kanzlei zu etablieren. Ferner sind die datenschutzrechtlichen Pflichten des Steuerberaters, bspw. zur Information, Auskunft, Löschung und Datenübertragbarkeit, insbesondere auch bei Datenschutzpannen und bei der Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern, einzuhalten.
Ansonsten drohen aufgrund der Sensibilität der Daten hohe Bußgelder oder auch Schadensersatzansprüche. Praktisch gesehen sollte priorisiert und sich an den Anforderungen der Aufsichtsbehörden orientiert werden.
Im Zusammenhang mit den Mitarbeitern sollten aktuelle Datenschutzverpflichtungen und bezüglich des Beschäftigtendatenschutzes in Sonderfällen, wie bspw. bei der Verwendung...