Das neue Datenschutzrecht in der Steuerberaterkanzlei: Praxisleitfaden zur Umsetzung der DS-GVO
1. Aufl. 2018
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I. Datenschutzrechtliche Praxisanforderungen der Aufsichtsbehörden
Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der (neuen) datenschutzrechtlichen Vorgaben ist es wichtig zu priorisieren. Hierbei sind in der Praxis besonders die Neuerungen zum Datenschutzbeauftragten und zu den Dokumentationspflichten zu beherzigen.
Als eine wichtige Orientierung sollten auch die praktischen Anforderungen der Aufsichtsbehörden dienen. Das Bayrische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hat insoweit Anforderungen der DS-GVO explizit für Steuerberater in Kurzform formuliert:
Muss ein Datenschutzbeauftragter vom Steuerberater benannt werden?
Ja, wenn mehr als neun, nein, wenn weniger als zehn Personen regelmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten haben.
Ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erforderlich?
Ja, da regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Bestehen Informationspflichten?
Ja, insbesondere bei Vertragsschluss und auf der Webseite in der Datenschutzerklärung.
Sind Daten datenschutzrechtlich zu löschen?
Ja, aber insbesondere erst nach Ablauf gesetzlicher (berufsrechtlicher) Aufbewahrungspflichten.
Ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung notwendig?
Ja, alte Verträge sind ...