G 10 § 13
Abschnitt 4: Verfahren
§ 13 Rechtsweg
Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den §§ 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig.
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YAAAG-80577