Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob
Meistens wird man bei Firmenwagen zuvörderst an Automodelle zumindest der Mittel- oder aber der Oberklasse denken, die – oftmals auch zur Privatnutzung – an Arbeitnehmer im permanenten Außendienst oder solche in gehobenen Vergütungssphären überlassen werden. Vielleicht mag der Betriebsprüfer dieses Bild vor Augen gehabt haben, dessen Feststellungen zum mit Urteil v. durch das FG Köln entschiedenen Verfahren 3 K 2547/16 NWB PAAAG-79359 führten: Streitig war dort die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses in einem Einzelhandelsbetrieb. Gegen Ende 2012 hatte der entsprechend unternehmerisch tätige Ehemann mit seiner Frau einen „Anstellungsvertrag für geringfügig Beschäftigte“ geschlossen. Für eine Tätigkeit als Büro-, Organisations- und Kurierkraft über neun Wochenstunden wurde eine Bruttovergütung von 400 € vereinbart, die sich aus Barlohn und dem geldwerten Vorteil einer Dienstwagenüberlassung zusammensetzen sollte. Nach dem alsbald später gesondert vereinbarten „Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag“ wurde der Frau ein gebraucht er...