IFRIC 22 9
Beschluss
9
Werden mehrere Gegenleistungen im Voraus erbracht oder erhalten, so bestimmt das Unternehmen für jede im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistung den Tag des Geschäftsvorfalls.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49649