IFRIC 22 6

Anwendungsbereich

6

Die Anwendung dieser Interpretation ist für die Unternehmen nicht verpflichtend bei

(a)

Ertragsteuern oder

(b)

Versicherungsverträgen (einschließlich Rückversicherungsverträgen), die es ausgibt, und Rückversicherungsverträgen, die es hält.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49649