IFRIC 22 6
Anwendungsbereich
6
Die Anwendung dieser Interpretation ist für die Unternehmen nicht verpflichtend bei
(a)
Ertragsteuern oder
(b)
Versicherungsverträgen (einschließlich Rückversicherungsverträgen), die es ausgibt, und Rückversicherungsverträgen, die es hält.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49649