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BFH 08.11.2017 III R 2/16, StuB 7/2018 S. 267

Einkommensteuer | Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

Der Übertragung des BEA-Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG auf den anderen Elternteil kann nach § 32 Abs. 6 Satz 9 Alternative 2 EStG der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, regelmäßig erfolgreich widersprechen, wenn er das Kind nach einem – üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten – weitgehend gleichmäßigen Betreuungsrhythmus tatsächlich in der vereinbarten Abfolge mit einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % betreut (Bezug: § 32 Abs. 6 Sätze 8, 9 EStG).

Praxishinweise

(1) Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird aktuell nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG für jedes zu berücksichtigende Kind des Stpfl. ein Freibetrag von 2.394 € für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1.320 € für den Betreuungs- und Erziehungs...