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FG Hamburg 28.04.2017 3 K 95/15, NWB 15/2018 S. 994

Grundsteuer | Container als Gebäude

Nach dem ist bei der bewertungsrechtlichen Beurteilung befristet aufgestellter Container, die für Büro- und Werkstattzwecke genutzt wurden, das äußere Erscheinungsbild und die Integration im Betrieb ausschlaggebend.

Anmerkung:

Eine Anlage mit 51 Containern wurde ohne gegossenes Fundament und sonstige Befestigung auf Betonverlegeplatten aufgestellt und mit einer eigenen Asphaltstraße auf dem Betriebsgelände angebunden. Die 13 Container der anderen Anlage wurden lediglich auf einer Parkplatzfläche am Rand einer Werkstraße aufgestellt. In beiden Fällen blieb ihre Aufstelldauer unter sechs Jahren. Nach Auffassung des FG Hamburg habe die kleine Anlage nach dem äußeren Erscheinungsbild keine Integration in das Betriebsgrundstück gezeigt. Demgegenüber sei die größ...