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BFH 29.11.2017 II R 14/16, NWB 15/2018 S. 994

Erbschaftsteuer | Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung von Eigentum an einem Familienheim

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit. (2) Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG setzt voraus, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer oder Miteigentümer des Familienheims war und der überlebende Ehegatte das zivilrechtliche Eigentum oder Miteigentum an dem Familienheim von Todes wegen erwirbt.

Anmerkung:

Der BFH knüpft bei der Anwendung der Steuerbefreiung für Erbfälle in § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG strikt an das Zivilrecht an und lehnt eine erweiterte Auslegung im Wege der teleologischen Extension mangels Gesetzeslücke ab. So kam es im Streitfall zu dem unbe...