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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 8 SO 262/17 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Die Ausnahme nach § 7 Abs. 1 S. 4 Halbs. 1 SGB II (in der seit dem geltenden Fassung) von den Leistungsausschlüssen nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II kann eingreifen, wenn der Verlust des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG festgestellt wurde, aber gegen die Feststellung Widerspruch erhoben worden ist und der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Der Verlustfeststellung kommt insoweit keine Tatbestandswirkung zu.

Fundstelle(n):
SAAAG-79948

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