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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 374/15

Leitsatz

Leitsatz:

Die Bewilligung vorläufiger Leistungen kann unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 SGB X oder des § 48 SGB X aufgehoben werden. Der vorläufige Charakter einer Bewilligung hindert das Entstehen von Vertrauensschutz auf Seiten des Bescheidadressaten und eröffnet daher von vorneherein nicht den Anwendungsbereich der vertrauensschützenden Regelungen der §§ 45, 48 SGB X.

Fundstelle(n):
NAAAG-79915

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