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Einlösung von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen steuerfrei
Weder Einkünfte aus Kapitalvermögen noch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
Der IX. Senat des BFH hat entschieden, dass die Einlösung von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen nicht steuerpflichtig ist. Der VIII. Senat des BFH hatte bereits 2015 entschieden, dass es sich bei den eingelösten Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen nicht um Kapitalforderungen handelt, so dass keine Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG erzielt werden. Nun hat der IX. Senat des BFH auch eine Steuerpflicht wegen Veräußerung i. S. von § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG abgelehnt.
Einlösung von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen
Der Kläger erwarb im Februar 2011 1.000 Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen zum Preis von 30.000 €. Bei Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um ein börsenfähiges Wertpapier in Form einer nennwertlosen, in ihrer Laufzeit unbefristeten Inhaberschuldverschreibung. Jede Teilschuldverschreibung von Xetra-Gold gewährt dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold, das jederzeit, unter Einhaltung einer Lieferfrist von zehn Tagen, gegenüber der Hausbank geltend gemacht werden kann. Daneben besteht die Möglichkeit, die Wertpapiere an der Börse zu veräußern.
Im November 2011 ließ sich der Kläger – wie in den ...