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Gehaltsumwandlung & mehr: Alle steuerlichen Fragen beantwortet?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAG-79668 In den zurückliegenden zwei Jahren haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wiederholt zu Fragen der Gehaltsumwandlung Stellung bezogen. Es ging um Kraftfahrzeuge bzw. (Elektro-)Fahrräder, die vom Arbeitgeber geleast und dem Arbeitnehmer – unter Verzicht auf zukünftige Gehaltsansprüche – zur Nutzung überlassen wurden. Das (BStBl 2016 I S. 1449) benennt die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer solchen Gehaltsumwandlung. Mit dem (BStBl 2017 I S. 1546) sind die Finanzbehörden noch einen Schritt weitergegangen. Vordergründig behandelt das BMF-Schreiben die „lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen“, doch die Bedeutung des BMF-Schreibens reicht über das Fahrradleasing hinaus. [i]BMF, Schreiben v. 17.11.2017, BStBl 2017 I S. 1546 Erstmals haben sich die obersten Finanzbehörden zu der Frage geäußert, ob Zuwendungen an Arbeitnehmer nach § 37b EStG pauschal versteuert werden dürfen, wenn die Zuwendung im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Gehaltsumwandlung steht. Die Antwort hat manche überrascht.
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