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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 2053/14 F

Gesetze: BewG § 9 Abs. 2, BewG § 76 Abs. 1 Nr. 1, ImmoWertV § 2, ImmoWertV § 4 Abs. 3 Nr. 1, ImmoWertV § 17, ImmoWertV § 21, EStG § 7 Abs. 4

Verkehrswertermittlung im Ertragsteuerrecht: Anwendung des Ertragswertverfahrens bei Mietwohngrundstücken – Berücksichtigung eines höheren Substanzwerts im Fall der künftigen Aufteilung in Eigentumswohnungen

Leitsatz

  1. Wird bei der Veräußerung von Anteilen an einer Grundstücks-GbR an eine Familienstiftung, zu deren Destinatären die Gesellschafter der GbR zählen, ein den Verkehrswert überschreitender Kaufpreis gezahlt, ist der Ermittlung der Anschaffungskosten und der AfA durch die Erwerberin der Verkehrswert zugrunde zu legen.

  2. Der Verkehrswert eines Mietwohngrundstücks ist regelmäßig nach dem Ertragswertverfahren gemäß §§ 17-20 ImmoWertV zu ermitteln.

  3. Die am Bewertungsstichtag bestehende bloße Möglichkeit der künftigen Aufteilung in Eigentumswohnungen zum Zweck der Veräußerung rechtfertigt nicht die Berücksichtigung eines höheren Substanzwerts im Wege der alternativen Anwendung des Sachwertverfahrens.

  4. Die Abschreibung der in der Ergänzungsbilanz der Erwerberin ausgewiesenen Anschaffungskosten ist nach den Grundsätzen des , BFH/NV 2015,409, vorzunehmen.

  5. Soweit die Erwerberin in Anrechnung auf den Kaufpreis über dessen angemessene Höhe hinaus die anteiligen Darlehensverbindlichkeiten der Veräußerer übernommen und die Schuldzinsen getragen hat, ist der Schuldzinsenabzug zu kürzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 8 Nr. 40
DStRE 2018 S. 1362 Nr. 22
CAAAG-79722

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