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FG Münster Urteil v. - 7 K 572/16 F EFG 2018 S. 296 Nr. 4

Gesetze: EStG a.F. § 10 Abs 1 Nr 1a EStG§ 52 Abs 18 Satz 1 EStG a.F. § 52 Abs 23g Satz 1 EStG § 10 Abs 1a Nr 2

Sonderausgaben

Dauernde Last, vor dem vereinbarte Vermögensübertragung

Leitsatz

Dauernde Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung vermieteter Grundstücke, die aufgrund einer vor dem vereinbarten Vermögensübertragung geleistet werden, sind gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Erbfall erst ab dem eingetreten ist. Als vereinbarte Vermögensübertragung ist dabei auch eine vor dem errichtete Verfügung von Todes wegen anzusehen.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 296 Nr. 4
ErbBstg 2018 S. 56 Nr. 3
KÖSDI 2018 S. 20668 Nr. 3
NWB-EV 2018 S. 41 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2018 S. 160
LAAAG-79719

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