Einreihung von Iopamidol: Einstufung als zollfreie pharmazeutische
Substanz in Anhang 3 der KN
Leitsatz
Für die Einfuhr von Iopamidol (Rohstoff für die Herstellung von Röntgenkontrastmitteln) der CAS Nr. 60166-93-0 kann aufgrund
der fehlenden Einstufung als zollfreie pharmazeutische Substanz in Anhang 3 der KN in den vor dem geltenden
Fassungen keine Zollfreiheit beansprucht werden.
Die unterschiedliche Behandlung von Iopamidol der CAS-Nrn. 62883-00-5 bzw. 60208-45-9 und Iopamidol der CAS Nr. 60166-93-0
in Anhang 3 der KN 2012 bis 2014 ist nicht wegen eines offensichtlichen Tatsachen- oder Rechtsirrtums oder eines Ermessensmissbrauch
ungültig und verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der EU-Grundrechtecharta.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): TAAAG-79712
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.