Steuerliche Behandlung einer Nutzungspauschale des Arbeitnehmers für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs
Leitsatz
1. Vom Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß gezahlte Nutzungsvergütungen für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs sind von
den nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ermittelten Werten in Abzug
zu bringen, weil der Arbeitnehmer insoweit nicht bereichert ist.
2. Eine steuerrechtliche Berücksichtigung einer den geldwerten Vorteil übersteigenden Nutzungsvergütung kommt weder als sog.
negativer geldwerter Vorteil (geldwerter Nachteil) noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
in Betracht.
3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit (Az.: VI B 77/17) als unbegründet zurückgewiesen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): YAAAG-79706
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