Es wird beantragt, das Urteil des Gerichts vom in der Rechtsache T-287/11 in Gestalt der Entscheidungsformel insoweit teilweise aufzuheben, als mit ihm die Klage abgewiesen wurde (Entscheidungsformel zu Ziffer 2. und 3.) und unter Aufrechterhaltung der erstinstanzlichen Anträge den Beschluss der Rechtsmittelgegnerin 2011/527/EU vom über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" für nichtig zu erklären;
- hilfsweise das in Ziff. 1 bezeichnete Urteil des Gerichts in Gestalt der Entscheidungsformel insoweit teilweise aufzuheben, als mit ihm die Klage abgewiesen wurde (Entscheidungsformel zu Ziffer 2. und 3.) und die Sache an das Gericht zurück zu verweisen;
- die Kosten des Verfahrens der Rechtsmittelgegnerin aufzuerlegen.
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