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Der Geschäftsbetrieb des § 8d KStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAG-79258 Nach dem neuen § 8d KStG besteht für bestimmte Fälle die Möglichkeit, trotz eines schädlichen Anteilseignerwechsels i. S. des § 8c KStG die steuerlichen Verlustvorträge zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb ist dabei das zentrale Tatbestandsmerkmal des neuen fortführungsgebundenen [i]Dörr/Reisich/Plum, NWB 7/2017 S. 496 und NWB 8/2017 S. 573 Verlustvortrags (§ 8d KStG). Die Abgrenzung und Auslegung des neuen normspezifischen Begriffs bereitet in der Praxis jedoch Schwierigkeiten. Der Beitrag erläutert den Geschäftsbetrieb i. S. des § 8d KStG und die Folgen für die Praxis.
Ausführlicher Beitrag s. .
Definition des Geschäftsbetriebs
Der Geschäftsbetrieb des § 8d KStG ist ein eigener rein normspezifischer Begriff. Er ist in § 8d Abs. 1 Satz 3 und 4 KStG eigenständig legal definiert. Ausweislich der Gesetzesmaterialien knüpft die [i]Legaldefinition in § 8d Abs. 1 Satz 3 und 4 KStG Definition des Geschäftsbetriebs an „zwei schon seit Langem etablierte und praktisch bewährte Rechtsprechungsstränge an“.
Dies ist zum einen die gewerbesteuerliche Rechtsprechung zum Begriff des Gewerbebetriebs und zur Unternehmensidentität i. S. des § 10a GewStG. Zum anderen ist es die Rechtsprechung zur Segmentierung bei der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht. Die angesprochenen Rechtsprechungen haben gemeinsam, d...