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NWB EV 4/2018 S. 113

Sozialrecht – GmbH-Geschäftsführer sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig (BSG)

Das Bundessozialgericht hat in zwei Fällen zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern geurteilt.

Hintergrund: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (§ 7 Abs. 1 SGB IV).

Sachverhalt: Im ersten Fall verfügte der klagende Geschäftsführer über einen Anteil von 45,6 % am Stammkapital. Im zweiten Fall verfügte der klagende Geschäftsführer lediglich über einen Anteil von 12 % am Stammkapital.

Hierzu führten die Richter des BSG weiter aus:

  • Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht.

  • Ei...