1) Die Überlassung eines Dienstwagens für private Zwecke kann auch im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses
üblich sein.
2) Dem Fremdvergleich steht auch nicht entgegen, dass der bei Anwendung der 1%-Regelung ausgestaltete Lohnbestandteil zu höherem
betrieblichen Aufwand führt als die Barauszahlung des nach der 1%-Regelung bemessenen Nutzungsvorteils.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2018 S. 1123 Nr. 20 DB 2018 S. 20 Nr. 12 EFG 2018 S. 755 Nr. 9 GStB 2018 S. 160 Nr. 5 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 4 KÖSDI 2018 S. 20699 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2018 S. 834 NWB-Eilnachricht Nr. 16/2018 S. 1068 PAAAG-79359
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