Umfang der Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung
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Hemmen vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist vorgenommene Prüfungshandlungen bezüglich bestimmter von einer Prüfungsanordnung erfasster Steuerarten den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO auch bezüglich anderer in derselben Prüfungsanordnung aufgeführter Steuerarten, wenn wegen dieser weiteren Steuerarten Prüfungshandlungen erst nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist vorgenommen wurden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAG-79222