Steuerpflicht der von einer EU-Kapitalgesellschaft erhaltenen Leistungen?
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Sind Leistungen, die von einer EU-Kapitalgesellschaft bezogen werden, als Einlagenrückgewähr steuerfrei zu stellen oder liegen insoweit steuerpflichtige Kapitalerträge vor, weil die EU-Kapitalgesellschaft nicht das in § 27 Abs. 8 KStG geregelte Antragsverfahren eingeleitet hat? – Verstößt dieses gegen Europarecht und gegen deutsches Verfassungsrecht? - Verstößt eine Besteuerung der Leistungen gegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG? - Liegen Gründe für eine Nichtbesteuerung der Leistungen aus Billigkeitsgründen vor?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAG-79205