Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit aus rechtlichen / sittlichen Gründen i.S. von § 33 EStG ist bei Aufwendungen des Erben zur Sanierung einer Familiengruft aufgrund einer Anordnung der Verbandsgemeindeverwaltung zur Sanierung oder Räumung gegeben
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Ist eine Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit aus rechtlichen / sittlichen Gründen i.S. von § 33 EStG bei Aufwendungen des Erben zur Sanierung einer Familiengruft aufgrund einer Anordnung der Verbandsgemeindeverwaltung zur Sanierung oder Räumung gegeben?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
WAAAG-79202