Arbeitshilfe - Stand: 08.05.2019

Ausbildung zur Steuerfachangestellten als erstmalige Berufsausbildung - Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin ist kein zweiter Teil einer mehraktigen Berufsausbildung?

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Kindergeldanspruch bei Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin:

Ist die sich nach Abschluss der Ausbildung zur Steuerfachangestellten anschließende Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin Teil einer mehraktigen Erstausbildung oder handelt es sich um eine Zweitausbildung, bei der kein Anspruch auf Kindergeld besteht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
YAAAG-79181