Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 d bis f GewStG?
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Sind die ab dem Jahr 2008 geltenden Regelungen über die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen (Pachtzinsen, Lizenzgebühren) gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f des Gewerbesteuergesetzes i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) verfassungsgemäß (anhängiges Normenkontrollverfahren beim BVerfG: 1 BvL 8/12)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
IAAAG-79169