Photovoltaikanlage als Bauwerk i.S. von § 48 Abs. 1 EStG?
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Bauabzugsteuer bei Freiland-Photovoltaikanlagen und inländische Steuerpflicht des Leistenden als Voraussetzungen für die Nacherhebung
Kann es sich bei einer Freiland-Photovoltaikanlage um ein Bauwerk i.S. von § 48 Abs. 1 EStG handeln?
Setzt die Nacherhebung von Bauabzugsteuer ungeachtet der Anwendbarkeit etwaiger DBA nicht die positive Feststellung der inländischen Steuerpflicht des Leistenden voraus?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAG-79151