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WP Praxis 4/2018 S. 133

Pflichtenlage für Berufsangehörige nach dem Geldwäschegesetz

Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz (GwG) sind auf ihrer Homepage abrufbar. Ergänzend dazu hat die WPK jüngst auch eine Darstellung der Pflichtenlage nach dem GwG im Überblick zur Verfügung gestellt und dazu auch Mustererhebungsbögen für die Identifizierung natürlicher und juristischer Personen/Personengesellschaften nach §§ 11, 12 GwG beigefügt (Meldung der WPK vom , abrufbar unter http://go.nwb.de/26shh).

Auf Antrag kann die WPK von der Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 GwG befreien. Dazu müssen antragstellende Berufsangehörige nach § 5 Abs. 4 GwG darlegen können, dass die im Bereich ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeit bestehenden konkreten Risiken klar erkennbar sind und sie verstanden werden. Diese Befreiung stellt eine Ausnahmegenehmigung dar, die nach dem Verständnis der ...