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Track 08-09 | Außergewöhnliche Belastungen: Kein Abzug von Scheidungskosten und weitere Infos
Auch zu außergewöhnlichen Belastungen bringen wir Sie auf den neuesten Stand und informieren über folgende Aspekte: BFH dehnt das ab 2013 geltende gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten auf Scheidungskosten aus, keine Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen aus Billigkeitsgründen, Kosten für die Teilnahme an medizinischen Seminaren können begünstigt sein.
Interessante Neuigkeiten rund um außergewöhnliche Belastungen haben wir nun für Sie zusammengestellt. – Eine schlechte Nachricht müssen Sie allen Mandanten überbringen, die nach einer Scheidung oft ohnehin finanziell gebeutelt sind. Der Bundesfinanzhof hat das gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten auf die Kosten für eine Scheidung ausgedehnt. Der BFH hat damit die Sichtweise der Finanzverwaltung bestätigt.
Als Reaktion auf ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2011 war bekanntlich mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz geregelt worden: Die Kosten für einen privaten Rechtsstreit sind ab dem Veranlagungszeitraum 2013 grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Sie sind nur noch ausnahmsweise abziehbar. Nämlich dann, w...