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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 28 | Werbungskosten: Vorfälligkeitsentschädigung ist bei einer Umschuldung abzugsfähig

Wird bei einer vermieteten Immobilie eine Umschuldung vorgenommen und ein hochverzinstes Darlehen wegen günstigerer Zinskonditionen vorzeitig abgelöst, ist eine zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abzugsfähig. Anders sieht es hingegen aus, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung zur lastenfreien Übergabe eines Grundstücks fällig wird. Die Entschädigung ist dann durch die Grundstücksveräußerung veranlasst.

Immer mehr in den Fokus gerückt ist in jüngster Zeit die Frage: Können Vermieter eine Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten geltend machen?

Hintergrund ist die andauernde Niedrigzinsphase. Zahlreiche Darlehensnehmer wollen sich von hochverzinsten Altverträgen trennen und eine Umschuldung vornehmen. In aller Regel hat der Darlehensnehmer dann aber dem Kreditinstitut den Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht. Es ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung zählt zu den Schuldzinsen und ist daher bei einer Umschuldung wegen günstigerer Zinskonditionen grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpa...