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Einkommensteuer | Zum Begriff der Berufsausbildung beim Kindergeld
Das entschieden, dass ein im Anschluss an die Ausbildung zum Steuerfachgehilfen aufgenommenes Bachelor-Studium im Steuerrecht einen integrativen Bestandteil der erstmaligen Berufsausbildung darstellt, für die ungeachtet einer parallelen Erwerbstätigkeit der Anspruch auf Kindergeld besteht. Da es im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf das angestrebte Berufsziel des Kindes ankommt, muss der Tatbestand „Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung“ nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss erfüllt sein (, BStBl 2017 II S. 278, Rz. 25).
Im Streitfall hatte die Familienkasse die Auffassung vertreten, dass der Sohn der Klägerin bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen habe und sich derzeit in einer weiteren B...