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BFH  - V R 51/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InsO § 35 Abs 1, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 35 Abs 2, InsO § 80, InsO § 81, UStG 2005 § 2 Abs 1

Rechtsfrage

1. Macht die bloße Duldung einer (freiberuflichen) Tätigkeit des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter oder dessen bloße Kenntnis die aufgrund dieser Umsätze entstehende Umsatzsteuer zu einer Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO?

2. Führen zur Bestimmung des Umfangs der Masse durchgeführte Aufklärungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters hinsichtlich der ungeklärten Unternehmereigenschaft des Schuldners zu einem Verwaltungshandeln i.S. des § 55 InsO?

3. Ändert die seit dem geänderte Fassung des § 35 InsO das bisherige Ergebnis

(s.a. Urteil des Sächsischen )?

4. Führt der Umstand, dass der Insolvenzverwalter keine Erklärung i.S.v. § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO abgegeben hat (und mangels Kenntnis auch nicht abgeben konnte), zu einem pflichtwidrigen Unterlassen und somit dazu, dass allein aus diesem Grunde losgelöst von den Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO das Vorliegen einer sonstigen Masseverbindlichkeit zu bejahen wäre?

Duldung; Gesetzesänderung; Insolvenz; Masseverbindlichkeit; Pflichtwidriges Unterlassen; Unternehmereigenschaft

Fundstelle(n):
MAAAG-78751

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