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BFH  - IV R 15/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 4a, EStG § 4 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 52 Abs 11 S 2, EStG § 6 Abs 3, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Revision der Klägerin: In welcher Reihenfolge sind Einlagen, Entnahmen und Verluste bei der Berechnung der Hinzurechnungsbeträge nach § 4 Abs. 4a EStG zu verrechnen? - Liegt in der Nichtberücksichtigung von Unterentnahmen aus vor dem endenden Wirtschaftsjahren eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung? - Hat im Falle einer unentgeltlichen Anteilsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG der Neugesellschafter den Bestand des Altgesellschafters an Über- und Unterentnahmen und verbleibenden Verlusten fortzuführen? - Revision des Finanzamts: Stellt eine kreditfinanzierte Einlage eines Kommanditisten keine Einlage im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG dar?

Anfangsbestand; Einlage; Gleichheitsgrundsatz; Personengesellschaft; Sonderbetriebsvermögen; Überentnahme; Übergangsregelung

Fundstelle(n):
CAAAG-78737

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