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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 Sa 67/17

Gesetze: BGB § 241 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor dem Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können den Arbeitgeber Aufklärungs- und Hinweispflichten treffen, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann.

2. Ob derartige Pflichten bestehen und welchen Inhalt und Umfang sie haben hängt unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen von den Umständen des Einzelfalls ab (hier verneint).

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 12 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2018 S. 997
RAAAG-78706

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