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Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO
Konkretisierung des StUmgBG durch BMF-Schreiben
Durch das [i]BMF, Schreiben v. 5.2.2018 - IV B 5 - S 1300/07/10087 NWB AAAAG-72514 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) wurden u. a. § 138 Abs. 2–5 AO neu gefasst bzw. ergänzt und § 138b AO neu in die Abgabenordnung eingefügt und so die Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen erweitert. Hintergrund der Neuregelung war die Veröffentlichung der „Panama Papers“ durch ein Journalistennetzwerk im April 2016. Insofern sah der Gesetzgeber die bisherigen Informationsmöglichkeiten der Finanzbehörden bei Einschaltung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (Briefkastenfirmen) als nicht ausreichend an. Mit Schreiben v. - IV B 5 - S 1300/07/10087 NWB AAAAG-72514 nahm das BMF zu diesen Meldepflichten erstmals Stellung. Dabei ist dieses Schreiben nicht nur von Relevanz zur Klärung von Fragen bei der Auslegung der gesetzlichen Regelung zu diesen Meldepflichten, sondern auch, weil etwa die nach § 138b Abs. 3 Satz 2 AO zu meldenden Ersatzmerkmale erst vom BMF festgelegt werden mussten und die für die Meldung nach § 138 Abs. 2 bzw. § 138b Abs. 4 AO zu verwendenden Vordrucke damit veröffentlicht wurden.
Das BMF hat die sich aus dem StUmgBG ergebenden Änderungen der Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs...