Steuerfreiheit des Gewinns aus einer Teilwertzuschreibung
Leitsatz
1. Voraussetzung für die Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG ist nicht, welche steuerliche Behandlung zu einem früheren Zeitpunkt
bei möglicherweise zutreffender rechtlicher Würdigung vorgenommen worden wäre, sondern vielmehr die tatsächliche Durchführung
einer gewinnwirksamen Teilwertabschreibung.
2. Die im Jahr 2002 erfolgte Teilwertabschreibung hat sich daher im Streitfall bei summarischer Prüfung nicht auf den steuerlichen
Gewinn ausgewirkt, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie das FA im Rahmen der vorgenommenen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
nach § 162 AO berücksichtigt hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): GmbH-StB 2018 S. 227 Nr. 7 RAAAG-78544
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