Berichtigung der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos
Leitsatz
1. Eine offenbare Unrichtigkeit und damit die Voraussetzungen für eine Änderung nach § 129 AO liegen im Streitfall nicht vor,
da eine mehr als theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums gegeben ist.
2. Der zutreffende Ansatz des steuerlichen Einlagekontos zum ist das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung, die zudem
weitere Sachverhaltsermittlungen erfordert. Der Außenprüfer bzw. das FA hätten Feststellungen darüber treffen müssen, ob es
sich beim Kläger um einen Regiebetrieb handelt und die erzielten Verluste im Verlustjahr damit als durch die Trägerkörperschaft
ausgeglichen gelten. Insoweit hätte der Ausgleich zu einem Zugang in entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto geführt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 9 Nr. 43 DStRE 2019 S. 51 Nr. 1 GmbH-StB 2018 S. 229 Nr. 7 XAAAG-78542
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