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FG München Urteil v. - 7 K 557/16

Gesetze: AO § 129, AO § 173, KStG § 8b Abs. 1

Nachholung einer versehentlich unterlassenen Angabe von steuerfreien Beteiligungserträgen

Leitsatz

1. Die unterlassene Eintragung bzw. Kennzeichnung der Beteiligungserträge als steuerfrei stellt keine offenbare Unrichtigkeit dar.

2. Vielmehr besteht insoweit die ernsthafte Möglichkeit eines Rechtsirrtums bzw. einer unzulänglichen Erfassung bzw. rechtlichen Würdigung eines Sachverhalts, die eine Berichtigung nach § 129 AO ausschließen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2018 S. 227 Nr. 7
OAAAG-78532

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